Antworten auf die wichtigsten Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Nahwärme, Anschluss und Förderung.
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1. Ich habe eine neue Heizung, lohnt sich für mich der Anschluss?
Ja. Die Kosten für die Anbindung an die „Hauseigenen Systeme” sind überschaubar. Für das Wärmenetz in Brockhagen können wir zum aktuellen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben machen.
Durch die erhöhte Komplexität ist die Lebensdauer moderner Heizungsanlagen nicht vergleichbar mit der Lebensdauer alter, einfacher Heizungskessel. Eine moderne Heizungsanlage hat eine Lebenserwartung von 15 bis maximal 20 Jahren. Dagegen ist das Wärmenetz ausgelegt auf eine Nutzungsdauer von 40-50 Jahren. In diesem Zeitraum müssen Sie mindestens eine neue konventionelle Heizungsanlage kaufen, realistischer ist es aber, dass Sie sogar zwei neue Heizungsanlagen in diesem Zeitraum installieren lassen müssen.
Daher lohnt sich der Anschluss an das Nahwärmenetz auch dann, wenn Sie Ihre Heizung gerade erst erneuert haben. Denn so können Sie in der Zukunft von stabilen Wärmepreisen profitieren und unkalkulierbaren Störungen, die jederzeit auftreten können, aus dem Weg gehen. Da ein nachträglicher Anschluss an das Wärmenetz mit sehr hohen Kosten verbunden ist, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall einen Anschluss an das Wärmenetz jetzt.
2. Wie kommt die Nahwärme in mein Haus?
Das heiße Wasser gelangt unter Druck und mit Hilfe von Pumpen über ein gut isoliertes Leitungssystem direkt in Ihr Gebäude. Die Hausanschlussleitung wird über Ihr Grundstück in den Heizungsraum verlegt und an die Hausübergabestation angeschlossen. Dafür ist eine Kernbohrung erforderlich. Durch diese werden die Hausanschlussleitungen (Vor- und Rücklauf) in das Gebäude geführt. Danach wird die Wand wieder wasserdicht verschlossen.
3. Welche Funktion hat die Hausübergabestation?
Das heiße Wasser des Nahwärmenetzes wird mit Hilfe von Pumpen zu den Häusern transportiert (Vorlauf). Die Hausübergabestation enthält einen Wärmetauscher, der die Wärme auf den hausinternen Heizkreislauf überträgt. Das abgekühlte Wasser fließt zurück in das Nahwärmenetz zum Heizhaus (Rücklauf). Über den Wasserdurchfluss und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf wird mit Hilfe des in der Übergabestation integrierten Wärmemengenzählers die abgenommene Wärme ermittelt.
4. Wer übernimmt die Hausanschlusskosten?
Im Erstausbau des Wärmenetzes übernimmt der Wärmenetz-Betreiber (die Genossenschaft) die Kosten für Tief- und Rohrbau bis in Ihr Haus. Auch die Installation und Anbindung der Hausübergabestation erfolgt auf Rechnung des Wärmenetz-Betreibers.
Der Hauseigentümer zahlt eine Anschlussgebühr (Baukostenzuschuss), mit der er sich anteilig an diesen Kosten beteiligt.
Alle Kosten, die für den Anschluss Ihrer Heizungszentrale an die Übergabestation anfallen, gehen zu Ihren Lasten. Dieses kann nur eine Verbindungsleitung sein, aber auch – je nach Zustand der vorhandenen Heizungsanlage – einen Komplettaustausch bedeuten. Hierüber sollten Sie mit einem entsprechenden Experten sprechen.
Sowohl die Anschlussgebühr als auch die Kosten, die für Sie durch die Einbindung in Ihr Heizungssystem anfallen, werden staatlich gefördert. Es gibt eine Mindestförderung von 30 %, diese kann jedoch in Einzelfällen bis zu 70 % ausfallen.
5. Wird mein Gasanschluss zurückgebaut?
Diese Entscheidung liegt bei Ihrem Energieversorger. Wenn sie über mehrere Jahre kein Gas mehr abnehmen, kann es sein, dass dieser entscheidet, den Anschluss zurückzubauen.
6. Kann ich meine alte Heizungsanlage in Betrieb lassen?
Nein, die bestehende Heizungsanlage muss als „Heizung“ außer Betrieb gehen. Ggf. kann die Steuerung weiterverwendet werden. Gibt es zusätzlich eine Solarthermieanlage oder einen Holz-Kamin, können diese bestehen bleiben und mit der Nahwärmeversorgung kombiniert werden.
Ziel der Genossenschaft ist, fossile Energieträger zu ersetzen, eine Kombination mit einer Nutzung fossiler Brennstoffe ist nicht sinnvoll. Da eine Vollversorgung garantiert werden soll, müssen Sie keine eigene Heizungsanlage vorhalten.
7. Ist die Wärmelieferung auch sicher?
Der Betreiber des Nahwärmenetzes garantiert Ihnen die Wärmelieferung zu jeder Zeit. Das Konzept sieht die Installation mehrerer Wärmeerzeuger vor, sodass auch bei Wartungsarbeiten oder Störungen genug Wärmeleistung durch die anderen Wärmeerzeuger erbracht werden kann. Zudem wird ein großer Wärmespeicher installiert, der für zusätzliche Versorgungssicherheit sorgt.
Sollte es dennoch einmal schwerwiegende technische Probleme geben, kann die Versorgung über eine mobile Heizungsanlage gewährleistet werden. Diese kann und wird jederzeit bei einem Notfall hinzugezogen und garantiert so die sichere Versorgung.
8. Kann eine Leitung im Netz kaputtgehen?
Bei jedem technischen Bauteil besteht das Risiko, dass es irgendwann einen Defekt aufweist. Die kalkulierte Lebensdauer eines Nahwärmerohrs liegt bei ca. 50 Jahren. Wir gehen heute davon aus, dass die tatsächliche Lebensdauer deutlich länger ausfallen wird. Das gesamte Netz wird permanent fernüberwacht, sodass im Fall einer Störung die defekte Leitung schnell ausfindig gemacht und der Fehler behoben werden kann.
9. Welchen Primärenergiefaktor hat die Nahwärme?
Der Primärenergiefaktor ist beim Neubau interessant, um die Förderkriterien für KfW-Kredite zu erfüllen. Die Anschaffung und der Betrieb teurer Wärmepumpen oder ähnliches können damit entfallen. Hierdurch können schnell 15.000 € und mehr eingespart werden.
10. Hat die Nahwärme Einfluss auf den Wert meiner Immobilie?
Ja, das hat sie! Sie können sicher sein, dass der Wert Ihrer Immobilie deutlich steigt. Schließlich muss ein potenzieller Käufer nicht mehr die hohen Kosten für den Austausch sowie die Wartung und Pflege einer fossilen Wärmeversorgung einrechnen. Des Weiteren ist der Nahwärmepreis sehr wettbewerbsfähig und gut kalkulierbar.
11. Warum sollte ich auf Nahwärme umsteigen?
Nach einem Umstieg sind Sie deutlich unabhängiger von fossilen Energien wie Öl und Gas, die immer teurer werden und starken Preisschwankungen unterliegen. Diese werden durch steigende CO2-Kosten und gesetzliche Vorgaben künftig voraussichtlich immer teurer. Mit dem Wechsel zum Fernwärmenetz erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben (Klimaschutzmaßnahmen und CO2 Einsparung) für sehr lange Zeit.
12. Ich habe noch Heizöl in meinem Tank. Kann ich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt Wärme abnehmen?
Bei geringen Restmengen kann das Heizöl noch verbraucht werden, bis Sie an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. In der Regel gewährt der Betreiber eine Übergabefrist zwischen ein und zwei Jahren. Die Details werden im Wärmeliefervertrag festgelegt.
13. Welche Kosten muss ich als Anschlussnehmer tragen?
Neben der Anschlussgebühr müssen Sie als Hauseigentümer die Kosten für die Anbindung an Ihr Heizungssystem, auch sekundärseitige Einbindung genannt, übernehmen. Welche Kosten hierfür bei Ihnen entstehen, müssen Sie mit Ihrem Heizungsbauer klären. Diese Kosten werden, wie auch die Anschlussgebühr, zwischen 30 % und bis zu 70 % vom Bund gefördert.
14. Wie erhalte ich die Förderung?
Die BürgerEnergieBrockhagen wird Sie informieren, wann der richtige Zeitpunkt erreicht ist, in Sachen Förderung aktiv zu werden. Die Antragstellung erfolgt dann in folgenden Schritten:
– Sie erteilen dem ausführenden Heizungsbauunternehmen einen Auftrag mit aufschiebender Wirkung
– Im Anschluss kann dieser Betrieb oder ein Energieberater für Sie eine BZA-Nummer bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft) beantragen
– Bei Vorliegen der BZA-Nummer, können Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte Person den Antrag online stellen.
15. Wie hoch ist die Förderung?
Bei einem Anschluss an das Wärmenetz werden Anschlussgebühr und Installationskosten in jedem Fall mit 30 % gefördert.
Einen weiteren Bonus in Höhe von 20 Prozent erhalten Sie, wenn durch den Anschluss eine funktionstüchtige Kohle-, Öl-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird.
Einen zusätzlichen Einkommens-Bonus in Höhe von 30 % können Sie erhalten, wenn Ihr Haushalt über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro verfügt. Entscheidend dafür ist der Durchschnitt des Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2025 sind also die Jahre 2022 und 2023 relevant. Nachweisen müssen Sie das Einkommen Ihres Haushalts über die Einkommensteuerbescheide der Eigentümer/innen und deren Ehe- oder Lebenspartner.
Maximal ist also eine Förderung mit 70 % möglich.
Weitere Informationen finden Sie (hier klicken).
16. Kann ich mich auch zu einem späteren Zeitpunkt anschließen lassen?
Prinzipiell ja, aber eine Anschlussgarantie gibt es nicht. Das Netz wird in der Planungsphase so dimensioniert, dass es auf die Anzahl der Interessenten ausgelegt ist. Wollen zu einem späteren Zeitpunkt weitere Haushalte hinzukommen, kann es notwendig werden, Netzverstärkungsmaßnahmen durchzuführen. Derartige Maßnahmen sind in der Regel sehr kostenintensiv. Diese Kosten müssen weitgehend auf den zusätzlichen Anschlussnehmer anteilig umgelegt werden.
17. Kann die Nahwärme auch für Niedrigtemperaturheizanlagen (Fußbodenheizung) genutzt werden?
Das ist problemlos möglich. Über das Nahwärmenetz wird die Wärme mit einer ausreichend hohen Temperatur bereitgestellt. In der Übergabestation Ihres Hauses werden die benötigten Heizungsvorlauftemperaturen anschließend individuell auf das gewünschte Niveau eingestellt. Daher eignet sich Nahwärme auch für Fußbodenheizungen.
18. Kann ich bei der Nahwärme auch eine Tag- und Nachtabsenkung einstellen und im Sommer die Heizung abschalten?
Der Anschluss an das Nahwärmenetz ist mit einem modernen Steuerungs- und Regelungssystem verbunden. Somit sind Nachtabsenkungen, die Einstellung der Warmwassertemperatur, Zeitprogrammierungen, die Außentemperatursteuerung, Frostschutz, Ferien- und Wochenendprogrammierungen etc. möglich. Des Weiteren werden die Übergabestationen in der Weise ausgestattet, dass sie mit gängigen Smart-Home Lösungen kompatibel sind.
19. Wer übernimmt die Wartung des Nahwärmenetzes?
Der Betreiber des Netzes ist für die Wartung der Leitungen bis zur Übergabestation sowie für die Wartung der Übergabestation verantwortlich. Für das hausinterne Heizsystem - also vom Heizungsraum bis zu den Heizkörpern oder der Fußbodenheizung bleiben Sie als Eigentümer/-in zuständig.
20. Gibt es einen Anschlusszwang an das Nahwärmenetz?
Nein, jeder Eigentümer kann sich frei für oder gegen einen Anschluss entscheiden. Es besteht kein Anschlusszwang.
21. Können alle Haushalte im geplanten Gebiet an das Nahwärmenetz angeschlossen werden?
Ja. Die Leistung der Heizzentrale wird erst dann endgültig festgelegt, wenn den Investoren bekannt ist, welche Wärmemenge tatsächlich im Netz benötigt wird. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Ihr Interesse möglichst bald mitteilen, wenn Sie sich für einen Anschluss interessieren.
22. Was muss ich tun, damit ich mich anschließen kann?
Zurzeit können Sie gerne Mitglied der BürgerEnergieBrockhagen werden. Gerne können Sie das Beitrittsformular als PDF-Version im Bereich "Download" herunterladen, ausfüllen und uns in Papierform zusenden. Je eher, desto besser!
23. Welchen Preis muss ich als Abnehmer/-in zahlen?
Alle Informationen zur Preisgestaltung liegen aktuell noch nicht fest. Sobald die Preise feststehen, werden wir diese auf der Homepage bekanntgeben.
24. Wie wird sich der Abnahmepreis in Zukunft entwickeln?
Für die ersten 10 Jahre gilt für das geplante Wärmenetz in Brockhagen grundsätzlich ein Festpreis, Anpassungen der Wärmepreise können jedoch vorher über eine Preisgleitklausel erfolgen. Der Wärmepreis kann in sehr moderaten Schritten angehoben oder auch herabgesetzt werden. Die Gestaltung der Preisgleitklausel ist gesetzlich in einem sehr engen Rahmen geregelt. Eine Willkür ist hierbei absolut ausgeschlossen.
In der Regel orientiert sich eine solche Preisgleitklausel, an den tatsächlichen Kosten der Wärmeerzeugung und wird auf Grundlage von Indizes des statistischen Bundesamtes berechnet. Dabei wirkt sich positiv aus, dass zu einem hohen Anteil erneuerbare Energien eingesetzt werden: Wärme aus Sonne, Luft, Wind, Wasser oder aus dem Boden. Diese Energieformen stehen kostenlos zur Verfügung, können nicht zu einem Kostenanstieg führen. Lediglich Kosten für die Betriebsführung, Wartung und evtl. anfallende Kosten für Reparaturen von Anlagenteilen können in eine Preisgleitklausel mit einfließen.
25. Welche Vorteile bestehen bei einem Neubau?
Durch den Bezug unserer regenerativen Wärmeenergie ist ein besserer Zugang zu günstigen KfW-Krediten möglich. Zudem erübrigt sich die Installation einer eigenen Heizungsanlage. Dadurch sparen Sie Platz im Gebäude sowie Kosten für Wartung und Betrieb.
